Naja, da gehen sie aber auch davon aus das sich das Fahrzeug in dem gleichen Bezirk befindet, bzw. ist der Ausgangsort der Fahrt ausschlaggebend.
In den nächsten Zulassungsbezirk darfst du laut Gestetz auch noch.
Das Auto fährt auch ohne Schilder und kümmert sich nicht um irgendwelche Bezirke, legal ist aber anders.
Was man noch machen könnte ist Koffer und Fahrzeug einzelnd transportieren oder aber auch auf dem Anhänger die Räder abschrauben und ihn möglichst flach aufbocken um Höhe zu gewinnen. Luft ablassen könnte auch schon helfen, und bis 4,2m ist es nur eine Owi.
Wenn der Koffen kein eingetragener fester Aufbau ist sondern als Ladung zählt darf man mit Überführungskennzeichen, oder auch Händlerkennzeichen, auch nicht fahren, da dort keine Ladung zulässig ist.
Es ist schon echt ein Scheiß mit der Bürokratie...
Grüße und gutes Gelingen, Marco