
Sehr schön !!!
Moin Hugo,HugoVogelsang hat geschrieben:Und das Bergefahrzeug ist nach dem Verzeichnis der Schlüsselnummern kein So.KFZ, sondern eine LKW-Unterart, und damit bin ich wieder bei Maut und Sonntagsfahrverbot dabei.
Wir suchen also eine Möglichkeit der Zulassung als sonstiges Kraftfahrzeug, um die Vorteile von Mautfreiheit, Befreiung von Lenk und Ruhezeiten und vom Sonntagsfahrverbot mit dem unbeschränkten Anhängerbetrieb zu kombinieren.
Hallo Hugo,HugoVogelsang hat geschrieben: ...
Um den Fahrtenschreiber, den das Fahrzeug serienmäßig nicht hat, werde ich nicht herumkommen. Ich hatte mir ja auch schon ein Gerät für den Radioschacht besorgt. Allerdings braucht das noch einen speziellen Geber und eine Anpassung zwischen Fahrtenschreiber und Tacho. Scheinbar ist das aber kein Problem für meine Werkstatt vor Ort, die einen Fahrtenschreiber-Service haben. Wahrscheinlich ist dieses Problem bis zum Wochenende gegessen.
...
Gruß Hugo
Hugo,HugoVogelsang hat geschrieben: Einen Fahrtenschreiber braucht alles über 7.5 Tonnen. Ausnahme gibt es nur für Bw, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Fahrzeuge, die auf kleinen Inseln fahren. Da hilft auch Kein H-Kennzeichen.
Hallo Hugo, hallo Zusammen,HugoVogelsang hat geschrieben:
Fahrzeugtyp: Ich habe die freie Auswahl. Selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Bergefahrzeug.
Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wäre steuer- und mautfrei, aber sie darf nur Systemunterstützende Anhänger ziehen, was mir nicht reicht.
Gruß Hugo
Wenn Du einen großen Kranwagen hast und deine Ausleger oder das Gegengewicht am Hänger hinterherziehst.kmfrank hat geschrieben:Hallo Hugo, hallo Zusammen,
was bedeutet Systemunterstützende Anhänger?